Testen Sie gleich, ob Ihre Website wegen Google Fonts abgemahnt werden kann

Hier:
www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

Abmahnwelle rollt durch’s Netz

Guter Rat ist teurer als die Mahngebühr. Eine Masche?

Haben Sie eine Abmahnung aufgrund einer sogenannten Persönlichkeitsverletzung von z.B. RA Kilian Lenard erhalten, der Herrn Ismail vertritt?

Ich bin kein Anwalt, kann keine Rechtsberatung bieten, habe allerdings viele Quellen gesichtet und fasse aus benannten Adressen nachfolgende Informationen zusammen.

Lieber Gnade vor Recht?

Im Schreiben wird vorgeschlagen, eine Gebühr zu überweisen, um die Sache auf sich beruhen zu lassen. Kein Einzelfall! Kein Zufallstreffer. Gegenfrage: mit welchen technisch-unbedenklichen Mitteln, werden so viele Fälle von „Persönlichkeitsverletzung“ derart massenweise ermittelt?

Optimieren – auf JEDEN Fall

Zweifellos gehören Google Fonts heutzutage lokal eingebunden. Das ist mal mehr mal weniger aber immer möglich und sollte SOFORT erledigt werden Mahnschreiben hin oder her. Als Warnung sinnvoll, als Forderung mit formeller Substanz wirft es mehr Fragen auf.

Extrem kurze Zahlungsfrist

Bei der gegenwärtigen Masse an Abmahnungen hat es offenbar System, dass das Datum des Schreibens und dessen Erhalt per Post auffällig voneinander abweichen, sodass der Zahlungsvorschlag keine 14 Tage Bedenkzeit erlaubt.

Why not? Abwarten & Tee trinken

Schließlich wurden keine weiteren rechtlichen Schritte angedroht und es ist zu hinterfragen, ob das Interesse des Abmahners am Datenschutz echt ist – oder so inflationär beanstandet, mehr dem schnellen finanziellen Profit dient.

Das Rest-Risiko

Es sei nicht völlig auszuschließen, dass die Datenschutzaufsichtbehörde in irgendeinem Fall eingeschaltet werden könnte. Stichwort: Gerichtskostenvorschuss und Prozessrisiken mache es aber eher unwahrscheinlich und kein Fall einer echten Klage sei bisher bekannt.

Auf den Punkt gebracht!
Quelle: e-recht24.de

„Genau genommen gibt es bislang zu dem Thema Google Fonts und Schadenersatz nur das Urteil vom LG München (LG München vom 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20). Das LG München hat hier 100,00 € Schadenersatz zugesprochen. Genaugenommen stützen sich also die Abmahner insgesamt nur auf ein Urteil für ihre Abm“ahnung. Besonderheit bei dem Fall des Landgerichts München ist auch, dass das Urteil sehr kurz ist und wenig detailliert.“


Link-Tipp (IT-Recht Kanzlei)


Link-Tipp (Kremer Rechtsanwälte)


Link-Tipp (Dr. Max Greger)

Wer aktualisiert Ihre Website?

Ab November biete ich ein erweitertes Website-Maintenance Angebot (Vertrag) im monatlich kündbaren Abo

Denn was ich umsetzen kann, kann ich Ihnen gerne beibringen.

Abmahnwelle! Google-Font Optimierung erforderlich

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Im Schreiben wird vorgeschlagen, eine Gebühr zu überweisen, um die Sache auf sich beruhen zu lassen. Kein Einzelfall! Kein Zufallstreffer. Gegenfrage: mit welchen technisch-unbedenklichen Mitteln, werden so viele Fälle von „Persönlichkeitsverletzung“ derart massenweise ermittelt?

Optimieren – auf JEDEN Fall

Zweifellos gehören Google Fonts heutzutage lokal eingebunden. Das ist mal mehr mal weniger aber immer möglich und sollte SOFORT erledigt werden Mahnschreiben hin oder her. Als Warnung sinnvoll, als Forderung mit formeller Substanz wirft es mehr Fragen auf.

Extrem kurze Zahlungsfrist

Bei der gegenwärtigen Masse an Abmahnungen hat es offenbar System, dass das Datum des Schreibens und dessen Erhalt per Post auffällig voneinander abweichen, sodass der Zahlungsvorschlag keine 14 Tage Bedenkzeit erlaubt.

Why not? Abwarten & Tee trinken

Schließlich wurden keine weiteren rechtlichen Schritte angedroht und es ist zu hinterfragen, ob das Interesse des Abmahners am Datenschutz echt ist – oder so inflationär beanstandet, mehr dem schnellen finanziellen Profit dient.

Das Rest-Risiko

Es sei nicht völlig auszuschließen, dass die Datenschutzaufsichtbehörde in irgendeinem Fall eingeschaltet werden könnte. Stichwort: Gerichtskostenvorschuss und Prozessrisiken mache es aber eher unwahrscheinlich und kein Fall einer echten Klage sei bisher bekannt.

Auf den Punkt gebracht!
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„Genau genommen gibt es bislang zu dem Thema Google Fonts und Schadenersatz nur das Urteil vom LG München (LG München vom 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20). Das LG München hat hier 100,00 € Schadenersatz zugesprochen. Genaugenommen stützen sich also die Abmahner insgesamt nur auf ein Urteil für ihre Abm“ahnung. Besonderheit bei dem Fall des Landgerichts München ist auch, dass das Urteil sehr kurz ist und wenig detailliert.“


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